Notarielle Beglaubigung
Schnelle Ausfertigung der übersetzten Dokumente auf professionellem Niveau — unabhängig davon, in welchem Weltpunkt Sie sich befinden!
Wir kommen unseren Kunden immer entgegen. Bei unserem Übersetzungsüro werden die Kunden hinsichtlich der richtigen Ausfertigung von Dokumenten für die Ausreise ins Ausland kostenlos beraten. Sämtliche Dokumente werden übersetzt und erforderlichenfalls schnell und vertraulich notariell beglaubigt, legalisiert und apostilliert.
Unser Bote wird kostenlos die für die Übersetzung und notarielle Beglaubigung bestimmten Dokumente abholen und Ihnen die angefertigten und beglaubigten Übersetzungen zurückbringen!
In Abhängigkeit von der Situation und der Behörde, welcher die Papiere vorzulegen sind, kann die Übersetzung derartiger Dolumente einer notariellen Beglaubigung bedürfen. Die Unterschriften von Übersetzern unserer Gesellschaft sind bei staatlichen und privaten Notariaten registriert worden, deshalb können wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung sofort zur Verfügung stellen.
Wir werden folgende Unterlagen schnell und qualitativ hochwertig übersetzen:
- Heirats-, Scheidungs-, Geburtsurkunde, Bescheinigung über den Familienstand;
- Bescheinigung über die Unbestraftheit (über Nichtvorliegen von Vorstrafen);
- Pass (Reisepass), Führerschein, Rentenschein;
- Erklärung und Vollmacht für die Ausreise eines Kindes ins Ausland;
- Arbeitsbücher und -bescheinigungen;
- Vollmachten und Dokumente für Erteilung von Vollmachten zwecks der Erfüllung von Vereinbarungen in anderen Staaten;
- Diplome, Schulabschlusszeugnisse, dazugehörige Anhänge, Immatrikulationsbescheinigungen;
- Einkommensnachweise, Entlohnungsbescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen u.a.;
- Vollmachten oder andere Dokumente, die einen Kaufhandel bestätigen;
- Studienbücher; Studienabschlusszeugnisse von Kursen oder anderen Lehranstalten;
- Gerüchtsbeschlüsse und Auszüge aus den Gerüchtsbeschlüssen;
- Bescheinigungen von einer Bank oder einem Rentenfonds;
- akademische und archivische Bescheinigungen
und anderes mehr.
Wir werden für Sie eine Bescheinigung über die Unbestrafheit erhalten, die Nostrifizierung der Bildungsdokumente vornehmen; wir werden die Dokumente legalisieren bzw. apostillieren lassen und alles notwendige für deren richtige Ausfertigung tun.
Ebenfalls lassen wir die Übersetzungen beim Ministerium für Justiz, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Ministerium für Bildung, bei Hauptjustizverwaltung und Gebietsjustizverwaltungen und bei Konsularabteilungen von Botschaften ausländischer Staaten in der Ukraine legalisieren und apostillieren.
Sie können eine Übersetzung oder deren vorläufige Bewertung bestellen, und die Manager unseres Büros werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.